A) Kunststoffleitungen benötigen an jeder feuerwiderstandfähigen Decke eine Brandschutzmanschette.
B) Nicht brennbare Leitungen (hier dargestellt als Gussleitungen) benötigen keine Brandschutzverbinder. Die Deckendurchführung kann nach MLAR Erleichterungen oder mit einer Abschottung nach abP – z.B.
- abP Nr. P-3084/259/12-MPA BS SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
- abP P-BWU03-I 17.6.1 UBA Tec
- abP -3725/4130-MPA-BS Rockwool
durchgeführt werden.
Die Varianten und die Durchführungsmaßnahmen unterscheiden sich. Bei der Planung und Ausführung ist der Platzbedarf zu beachten. Die Einbaubedingungen sind dem Verwendbarkeitsnachweis zu entnehmen.
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Für Konzepte, Planung, Ausführungen und andere mit dem Brandschutz in Zusammenhang stehende Tätigkeiten sind die geltenden Richtlinien, Zulassungen und Prüfzeugnisse weisend. Für weitere Anfragen und für die Bestätigung der Ausführung sind die Inhaber des jeweiligen Verwendbarkeitsnachweises zu kontaktieren.
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